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Aufenthaltstitel durch Immobilieneigentum in Albanien: Wie es wirklich funktioniert

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Aufenthaltstitel durch Immobilieneigentum in Albanien: Wie es wirklich funktioniert

Der Kauf einer Immobilie in Albanien gewährt keinen automatischen Aufenthalt, und ein Golden Visa gibt es nicht – doch Immobilieneigentum kann einen verlängerbaren Aufenthaltstitel begründen. Hier erfahren Sie genau, wie es funktioniert und was es nicht ist.

Zuletzt aktualisiert 2026-07-02 6 Min. Lesezeit
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Wie es funktioniert

Albanien kennt kein „Golden Visa", und der bloße Immobilienkauf macht Sie nicht automatisch zum Gebietsansässigen. Nach Law 79/2021 (Article 84) kann jedoch das Eigentum an einer bewohnbaren, auf Ihren Namen eingetragenen Immobilie einen Antrag auf einen verlängerbaren Aufenthaltstitel begründen – ein Weg, den viele ausländische Eigentümer nutzen, um längere Zeit im Land zu verbringen.

Wie es funktioniert
Immobilieneigentum kann einen verlängerbaren albanischen Aufenthaltstitel begründen.
Ein Golden Visa gibt es nicht – doch eine bewohnbare Immobilie von etwa 20 m² pro Person kann einen verlängerbaren Aufenthaltstitel begründen.

Die Voraussetzungen

Die Durchführungsbestimmungen legen fest, was zählt:

Immobilienart
Bewohnbare, auf Ihren Namen eingetragene Immobilie
Mindestgröße
~20 m² pro Person (eine dreiköpfige Familie ≈ 60 m²)
Eigentumsanteil
Mindestens 50%
Mindestpreis
Im Stammgesetz ist kein Mindestwert genannt

Was es nicht ist

  • Kein Golden Visa – Albanien hat kein Programm zur Einbürgerung gegen Investition.
  • Nicht automatisch – Sie beantragen den Titel weiterhin und er wird Ihnen erteilt.
  • Nicht dauerhaft – es handelt sich um einen befristeten, verlängerbaren Titel (zunächst ein Jahr).
  • Keine Staatsbürgerschaft – Aufenthalt und Staatsbürgerschaft sind getrennte, längere Wege.

Die Frage für 2026

Es gab Berichte über eine mögliche Gesetzesänderung im Januar 2026, die eine Immobilienwertschwelle (rund €300,000) für den Aufenthaltsweg einführen würde. Zum Zeitpunkt der Abfassung ist dies durch offizielle Veröffentlichungen der albanischen Regierung nicht bestätigt. Da Aufenthaltsregelungen heikel sind und sich ändern, sollten Sie die aktuellen Voraussetzungen stets mit einem qualifizierten albanischen Einwanderungsanwalt überprüfen, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Golden Visa; der Immobilienkauf begründet keinen automatischen Aufenthalt.
  • Eine Immobilie von ca. 20 m²/Person (Eigentumsanteil ≥50%) kann einen verlängerbaren Aufenthaltstitel begründen (Law 79/2021).
  • Der Titel ist befristet und verlängerbar – kein Daueraufenthalt und keine Staatsbürgerschaft.
  • Eine mögliche Wertschwelle für 2026 ist unbestätigt – lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Häufig gestellte Fragen

Erhält man durch den Immobilienkauf in Albanien einen Aufenthaltstitel?
Nicht automatisch. Immobilieneigentum kann einen Antrag auf einen verlängerbaren Aufenthaltstitel nach Law 79/2021 begründen, doch der Titel wird weiterhin gesondert beantragt und erteilt.
Gibt es in Albanien ein Golden Visa?
Nein. Albanien hat weder ein Golden Visa noch ein Programm zur Einbürgerung gegen Investition. Der Immobilienweg begründet lediglich einen befristeten, verlängerbaren Aufenthaltstitel.
Wie viel Immobilieneigentum benötige ich für einen Aufenthaltstitel?
Die Durchführungsbestimmungen verweisen auf etwa 20 m² bewohnbare Fläche pro Person, mit einem auf Ihren Namen eingetragenen Eigentumsanteil von mindestens 50%. Das Stammgesetz nennt keinen Mindestkaufwert.

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Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie die aktuellen Regeln vor dem Kauf mit einem qualifizierten albanischen Anwalt oder Notar.